Steuern, Zoll, Finanzen und Haushalt: Das Finanzministerium hat 46% aller EU-Rechtsakte in der Ukraine umgesetzt.
Das Finanzministerium hat 742 Rechtsakte, d.h. 46% aller von der Ukraine umgesetzten EU-Rechtsakte, vollständig umgesetzt und damit die Verhandlungen über den EU-Beitritt vorbereitet.
Das Finanzministerium ist für vier Verhandlungsbereiche zuständig: Steuern, Zollsystem, Finanzkontrolle sowie Finanz- und Haushaltsvorschriften. Im Rahmen des Self-Screening hat das Ministerium mehr als 7.000 EU-Rechtsakte bearbeitet, von denen sich 25 in der Umsetzungsphase befinden.
Das Finanzministerium unternimmt Schritte zur Verbesserung der Zoll- und Steuersysteme, indem es die Zollvorschriften mit den EU-Normen in Einklang bringt, die Vereinfachung und Standardisierung der Zollverfahren sicherstellt und ein elektronisches System zur Überwachung des Warenverkehrs einführt.
Außerdem werden neue Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Stärkung der Überwachung und Kontrolle von Finanztransaktionen umgesetzt. Im Bereich der öffentlichen Finanzverwaltung fördert das Finanzministerium die Einführung neuer Verfahren zur Verhinderung von Missbrauch und ineffizienter Verwendung von Haushaltsmitteln.