Hier sind die Einschränkungen für die Ukraine im neuen Handelsabkommen mit der EU.
Der jüngste Entwurf des Abkommens über Handelspräferenzen zwischen der Ukraine und der EU, das die EU-Kommission bis zum 6. Juni 2025 zu verlängern beabsichtigt, sieht Beschränkungen für die Ausfuhr von ukrainischem Zucker, Geflügelfleisch und Eiern auf den europäischen Markt vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass die neue Fassung dieses Abkommens für Polen von Vorteil sein wird. Es sieht zwei Schutzmechanismen vor: einen für normale und einen für extreme Marktschwankungen. Im Falle solcher Schwankungen, z. B. bei der Einfuhr ukrainischen Getreides, wird auf Antrag auch nur eines EU-Landes eine „Sicherheitsbremse“ eingeführt. Bislang ist ein solcher Schutzmechanismus nur mit Zustimmung aller EU-Länder möglich.
Außerdem wird die Entscheidung über die Aussetzung der übermäßigen Einfuhr von Agrarerzeugnissen aus der Ukraine schneller getroffen werden, da sie nur von der EK genehmigt wird, ohne dass alle EU-Länder zustimmen müssen. Polen beabsichtigt, das Embargo gegen ukrainische Produkte beizubehalten, bis alle Fragen geklärt sind.