Die Ukraine und die EU haben sich auf Handelsbedingungen geeinigt.
Dienstag, Juli 1, 2025


Die Europäische Kommission und die Ukraine haben die Verhandlungen über die Erneuerung des Abkommens über eine vertiefte und umfassende Freihandelszone abgeschlossen.
Zu den wichtigsten Grundsätzen gehören:
- Wettbewerbsbedingungen – Die Ukraine wird ihre Produktionsstandards schrittweise an die EU-Normen anpassen, insbesondere in Bereichen wie Tierschutz, Pestizideinsatz und Tierarzneimittel.
- Ein Mechanismus zum Schutz des Binnenmarktes – Beide Seiten haben das Recht, vorübergehende Beschränkungen zu verhängen, wenn die Einfuhr bestimmter Waren ihren nationalen Märkten schadet. Im Falle der EU können Entscheidungen sowohl auf EU-Ebene als auch von einzelnen Ländern getroffen werden.
- Erweiterung der Handelsmöglichkeiten – Das erneuerte Abkommen zielt darauf ab, den Marktzugang unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten zu verbessern. Für einige sensible Agrarprodukte wie Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais und Honig wurde der Zugang leicht verbessert. Auch die Bedingungen für andere Produkte wurden zum gegenseitigen Nutzen verbessert.
Die Parteien vereinbarten, Möglichkeiten zur Unterstützung ukrainischer Exporte in traditionelle Drittlandsmärkte zu prüfen und die Fortschritte bei der wirtschaftlichen Integration sowie weitere Perspektiven für die europäische Integration der Ukraine zu überprüfen.
Im vergangenen Jahr erreichte der Handelsumsatz zwischen der Ukraine und der EU rund 67 Mrd. EUR, gegenüber 26 Mrd. EUR im Jahr 2016.