Die Ukraine und die EU haben sich auf die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsentscheidungen geeinigt.
Der EU-Rat hat beschlossen, ein Abkommen mit der Ukraine über die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Zivil- und Handelssachen zu schließen, wie er am 24. April mitteilte.
Dies betrifft die vertraglichen Beziehungen im Rahmen des 2019 abgeschlossenen Haager Übereinkommens. Dieses Dokument verpflichtet die Teilnehmerstaaten zur Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen, die in anderen Teilnehmerstaaten ergangen sind.
Mit diesem Beschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen werden die Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine weiter gestärkt, so der schwedische Justizminister Gunnar Strömmer.
Wie der Rat im Jahr 2022 feststellte, hat die Ukraine das Übereinkommen ratifiziert, nach dem die vertraglichen Beziehungen zwischen der Ukraine und der EU am 1. September 2023 aufgenommen werden.