Die Ukraine passt ihre Handelsschutzgesetze an die EU-Vorschriften an, wodurch der Schutz ihrer Erzeuger verstärkt wird.
Das Ministerkabinett billigte die Entwürfe von drei Gesetzen, mit denen die ukrainischen Rechtsvorschriften im Bereich des Handelsschutzes an die EU-Vorschriften angepasst werden. Der erste Gesetzentwurf, „Über Schutzmaßnahmen“, sieht eine Neufassung des ukrainischen Gesetzes „Über die Anwendung von Sondermaßnahmen bei Einfuhren in die Ukraine“ vor. Der zweite Entwurf betrifft den Schutz vor Dumping-Importen. Das dritte Gesetz betrifft den Schutz vor subventionierten Einfuhren.
Wie das Wirtschaftsministerium mitteilte, erweitern diese Dokumente die Möglichkeiten des Schutzes inländischer Hersteller vor unlauteren und zunehmenden Importen und verringern die Kosten der Unternehmen für die Vorbereitung von Materialien und Unterlagen bei Schutzuntersuchungen. Darüber hinaus werden Fristen für die Verfahrensstufen der Untersuchungen festgelegt; auf Antrag der betroffenen Partei werden Konsultationen garantiert.