Die Ukraine hat einen offiziellen Mechanismus zur Versicherung von Investitionen gegen Kriegsrisiken eingeführt.
Das ukrainische Parlament hat das Gesetz Nr. 9015 über die Versicherung von Investitionen gegen Kriegsrisiken durch die Exportkreditagentur („Export Credit Agency“, ECA) verabschiedet. Mit diesem Dokument wird das geltende Gesetz über Finanzmechanismen zur Förderung der Exporttätigkeit geändert. Es beseitigt insbesondere die Mängel, die die Möglichkeit einschränken, inländische Investitionen durch die Exportkreditagentur zu versichern, auch unter den Bedingungen militärischer Operationen und des Wiederaufbaus nach einem Krieg.
Nun können sich ukrainische Investoren – vorbehaltlich der Genehmigung der Dokumente und der Verabschiedung der erforderlichen Rechtsakte durch das Ministerkabinett und die Nationalbank – direkt an die ECA oder an eine der Banken oder eine Versicherungsgesellschaft, die mit der ECA zusammenarbeitet, wenden und die entsprechende Versicherung abschließen. Von dem Gesetz wird erwartet, dass es die Wirtschaftstätigkeit fördert, den Industriesektor stärkt, neue Arbeitsplätze schafft und die Haushalte auf allen Ebenen füllt.
In den vergangenen zehn Monaten hat die ECA Ausfuhren im Wert von 4,99 Mrd. UAH (136 Mio. USD) unterstützt und Bankfinanzierungen in Höhe von 800,4 Mio. UAH für ukrainische Exporteure zur Umsetzung von Verträgen versichert.