Die Ukraine hat ein Gesetz verabschiedet, das die Auswahl von Richtern der CCU regelt und die Anforderungen der EU erfüllt.
Das ukrainische Parlament hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Verfahrens für die Ernennung von Richtern des ukrainischen Verfassungsgerichts angenommen, der notwendig ist, um die Kriterien der EU-Kommission für den Weg der Ukraine zur EU-Mitgliedschaft zu erfüllen.
Nach Angaben des Parlamentsmitglieds Zhelesnjak enthält das Dokument eine Vorschrift, die die Rolle der internationalen Experten bei der Auswahl der Richter stärkt. Wenn sich die beratende Expertengruppe aufgrund der gleichen Anzahl von Stimmen für und gegen einen Kandidaten nicht entscheiden kann, wird eine zweite Abstimmung durchgeführt. Bei gleicher Anzahl von Ja- und Nein-Stimmen im zweiten Wahlgang entscheiden die Stimmen von drei Mitgliedern der beratenden Sachverständigengruppe, von denen mindestens zwei von internationalen Organisationen oder der EU-Kommission vorgeschlagen werden, über das Ergebnis.
Die Reform des Richterauswahlsystems für das Verfassungsgericht ist eines der sieben Kriterien der EU-Kommission, deren Umsetzung für weitere Fortschritte beim EU-Beitritt erforderlich ist.