Die Ukraine hat die Frist für die vorzeitige Zustimmung zum Umtausch von Eurobonds verlängert.
Die Ukraine hat eine viertägige Verlängerung – bis zum Abend des 27. August – der Frist für die frühzeitige Zustimmung zum Umtausch von Eurobonds im Rahmen ihrer Umstrukturierung angekündigt, die den Inhabern die günstigsten Bedingungen bietet, so das Finanzministerium der Ukraine. In der Zwischenzeit bleibt das Abrechnungsdatum unverändert und wird voraussichtlich am oder um den 30. August 2024 stattfinden. Der Sonderausschuss der Gläubiger der Eurobond-Inhaber erklärte seinerseits, dass er die Entscheidung der Ukraine, die Frist für die vorzeitige Zustimmung zu verlängern, unterstützt. „Indem den Inhabern der betreffenden Anleihen zusätzliche Zeit eingeräumt wird, glaubt der Ausschuss, dass dies dazu beitragen wird, die Beteiligung zu maximieren und somit die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs des (Umtausch-)Vorschlags zu erhöhen“, so der Ausschuss. Die freiwillige Teilnahme am Umtausch und die Einreichung von Anträgen während der Frist für die frühzeitige Zustimmung ermöglicht es den Inhabern der Eurobonds, eine zusätzliche Barprämie von 1,25 % und neue Anleihen der Serie B für 12,65 % des Eurobondbetrags zu erhalten. Am 22. Juli gab die Ukraine bekannt, dass sie der Umstrukturierung von Eurobond-Schulden in Höhe von 23 Mrd. USD zugestimmt hat.