Die Ukraine bereitet sich auf die Einführung des Marktes für virtuelle Vermögenswerte vor.
Die nationale Wertpapier- und Börsenkommission hat einen Gesetzentwurf zur Regulierung des Umsatzes mit virtuellen Vermögenswerten in der Ukraine vorgelegt. Die Grundlage des Dokuments ist die EU-Verordnung MiCA ( Märkte für Krypto-Assets), die in der Ukraine umgesetzt wird.
Der Entwurf sieht Änderungen im Steuergesetzbuch, eine neue Version des Gesetzes über virtuelle Vermögenswerte und Änderungen in anderen Rechtsakten vor. Im Allgemeinen umreißt das Dokument den Mechanismus der rechtlichen Regulierung, den Umfang der rechtlichen Verpflichtungen für Marktteilnehmer, das Konzept der Besteuerung und die Frage des Schutzes der Rechte von Investoren vor Betrug und anderen illegalen Handlungen.
„Die Ukraine kann das erste Land in Europa werden, das MiCA in seine gesetzlichen Regelungen einführt, da dies bisher noch kein Land getan hat“, sagte der Leiter der nationalen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde, Ruslan Magomedow.
Die EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) wird in der EU am 29. Juni 2023 in Kraft treten.