Die Ukraine arbeitet bereits an den Gesetzesentwürfen, die für den EU-Beitritt erforderlich sind.
Schon vor Beginn der Verhandlungen über die volle EU-Mitgliedschaft der Ukraine habe das ukrainische Parlament mit der Arbeit an Gesetzentwürfen begonnen, deren Verabschiedung für den EU-Beitritt notwendig sei, sagte der Vorsitzende des ukrainischen Parlaments, Ruslan Stefanchuk. Er stellte klar, dass, nachdem die EU die Umsetzung der Empfehlungen der Europäischen Kommission für den Beginn der Beitrittsverhandlungen durch die Ukraine bewertet, es notwendig sein wird, die EU-Normen in 35 Abschnitte einzuhalten, von denen 33 sich direkt auf die Gesetzgebung beziehen. Das Parlament hat bereits das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte verabschiedet und arbeitet an Gesetzentwürfen zum Schutz personenbezogener Daten und der Umwelt. Stefanchuk fügte hinzu, dass das Parlament auf dem EU-Ukraine-Gipfel am 3. Februar in Kiew Fortschrittsbewertungen hinsichtlich der Umsetzung der erwähnten Empfehlungen durch die Ukraine vorlegen könne.