Die Schweiz hat die Wiederausfuhr von Waffen in die Ukraine verboten.
Am 1. Juni lehnte der Schweizer Nationalrat einen Gesetzesentwurf ab, der es Drittländern erlaubt, Waffen aus Schweizer Produktion an die Ukraine zu liefern, aber die Diskussionen zu diesem Thema gehen weiter. Das Armeematerialgesetz verbietet die Lieferung von Schweizer Waffen an kriegführende Länder, außer in Ausnahmefällen, z. B. wenn der UN-Sicherheitsrat den umfassenden Krieg gegen die Ukraine verurteilt, aber Russland hat ein Vetorecht bei allen vorgeschlagenen UN-Resolutionen.
Für die derzeitige Situation werden mehrere Vorschläge erwogen. Einer davon würde die direkte Lieferung von militärischem Material an die Ukraine unter bestimmten Bedingungen erlauben. Insbesondere können Waffen erst fünf Jahre nach ihrem Kauf in der Schweiz weitergegeben werden, allerdings nur an westliche Länder und auf Anfrage. Außerdem darf sich das Land, an das die Waffen geliefert werden sollen, nicht im Kriegszustand befinden, es sei denn, es verteidigt sich selbst, wie die Ukraine es tut.