Die EU wird einen Plan für die Verwendung der eingefrorenen russischen Aktiva vorlegen, aber es bleiben noch einige Fragen offen.
Am 12. Dezember will die Europäische Kommission einen Plan zur Verwendung der Gewinne aus den eingefrorenen Aktiva der russischen Zentralbank in Höhe von mehr als 200 Mrd. EUR veröffentlichen. Es müssen jedoch noch einige Fragen geklärt werden, und der EU-Vorschlag wird sich nicht auf die nationalen Steuergesetze der Mitgliedsländer der Union auswirken.
Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien und Luxemburg sprachen sich für eine Beschleunigung des Prozesses aus und forderten ein schrittweises Vorgehen. Stattdessen einigten sich die Länder letzte Woche darauf, dass die Europäische Kommission mit einem informelleren Dokument beginnen sollte, um Raum für die Verringerung der Meinungsverschiedenheiten über die Verwendung der Gewinne zu lassen. Das Treffen zwischen Vertretern der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission am 6. Dezember wird entscheidend sein, um festzustellen, ob diese Differenzen ausreichend ausgeräumt wurden.
Gleichzeitig hat die Schweiz rund 8,81 Mrd. USD an russischen Finanzanlagen eingefroren. Diese Zahl ist nur die letzte Schätzung und kann sich noch ändern.