Die EU verspricht der Ukraine nach dem 5. Juni bessere Handelsbedingungen als vor 2022.


Die ukrainische Regierung arbeitet zusammen mit der Europäischen Kommission an der Annahme neuer Handelsbedingungen, die nach dem 5. Juni in Kraft treten sollen. Andernfalls werden die Bestimmungen des Assoziierungsabkommens „standardmäßig“ wieder in Kraft gesetzt, was das Risiko eines erheblichen Rückgangs der ukrainischen Exporte in die EU birgt. Die Verluste für die ukrainische Wirtschaft werden in diesem Fall auf 1,5 Mrd. USD bzw. fast 4% des gesamten Exportvolumens geschätzt.
Die Europäische Kommission spricht sich jedoch nachdrücklich für die Beibehaltung und Verbesserung der derzeitigen Handelsregelung aus. Bei den Verhandlungen mit dem ukrainischen Ministerpräsidenten Denys Schmyhal hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zugesichert, dass die neuen Handelsparameter zwischen der Ukraine und der EU besser sein werden als die vor 2022 geltenden. Dies soll durch die Überarbeitung und Ausweitung der derzeitigen Freihandelsregelung gemäß Artikel 29 des Assoziierungsabkommens erreicht werden.
Die ukrainische Seite betont, dass das Format des künftigen Abkommens nicht entscheidend ist. Vorrangiges Ziel ist es, den Zugang für ukrainische Waren zum europäischen Markt zu erhalten und zu stärken.