Die EU bereitet unbefristete Sanktionen gegen russische Vermögenswerte vor, um der Ukraine im Rahmen der G7-Initiative einen Kredit in Höhe von 50 Mrd. USD zu gewähren.
Die EU-Länder erörtern Möglichkeiten, den Zeitraum zwischen den Überprüfungen der Sanktionen gegen die Vermögenswerte der russischen Zentralbank zu verlängern, um die Umsetzung des G7-Plans zu gewährleisten, der Ukraine mit den Gewinnen aus diesen eingefrorenen Vermögenswerten ein Darlehen in Höhe von 50 Mrd. USD zu gewähren.
Der größte Teil des eingefrorenen russischen Vermögens in Höhe von rund 300 Mrd. USD wird bei EU-Finanzinstituten gehalten. Nach den EU-Vorschriften werden die Sanktionen gegen Russland alle sechs Monate verlängert, doch muss diese Entscheidung jedes Mal von allen EU-Ländern einstimmig getroffen werden. Wird die Verlängerung nicht genehmigt, könnte dies den Plan gefährden, der Ukraine ein Darlehen in Höhe von 50 Mrd. USD zu gewähren, das die G7-Staaten dann zurückzahlen müssten.
Daher diskutieren Diplomaten über Möglichkeiten zur Lösung dieses Problems. Eine davon wäre die unbefristete Verlängerung der Sanktionen gegen die Guthaben der Zentralbank der Russischen Föderation, die vom Rat der EU in regelmäßigen Abständen (z.B. nach einem Jahr) auf der Grundlage klar definierter Kriterien (Ende des Angriffskriegs, Zahlung von Entschädigungen durch die Russische Föderation usw.) überprüft werden würde. Eine weitere Option besteht darin, den Zeitraum zwischen den Überprüfungen der Sanktionen gegen die Russische Föderation auf drei Jahre zu verlängern.