Der Bericht der Europäischen Kommission über die Übereinstimmung der ukrainischen Gesetzgebung mit dem EU-Recht im Hinblick auf den EU-Beitritt befindet sich in der Abschlussphase.
Die Europäische Kommission schließt die Vorbereitung eines analytischen Berichts über die Übereinstimmung der ukrainischen Gesetzgebung mit dem EU-Recht ab, der eine Ergänzung zu den ersten Schlussfolgerungen bezüglich der Entscheidung, der Ukraine den Status eines Beitrittskandidaten zu gewähren, darstellt, sagte die Vertreterin der Europäischen Kommission Ana Pisonero. Sie stellte fest, dass der Europäische Rat der Ukraine den Kandidatenstatus unter der Bedingung zuerkannt hat, dass bestimmte Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen Schritten gehören die notwendigen Reformen des Verfassungsgerichts, die Weiterführung der Justizreform, die Korruptionsbekämpfung, insbesondere die Ernennung des Leiters der auf die Korruptionsbekämpfung spezialisierten Staatsanwaltschaft, die Geldwäschebekämpfung, die Umsetzung des Anti-Oligarchen-Gesetzes, die Abstimmung der Rechtsvorschriften im audiovisuellen Bereich mit den europäischen Rechtsvorschriften und die Änderung der Rechtsvorschriften über nationale Minderheiten. Wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind, werden die Verhandlungen über den Beitritt der Ukraine zur EU beginnen.