Die EU hat ihre Beschränkungen für die Einfuhr mehrerer landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der Ukraine aufgehoben.


Der EU-Rat hat alle zusätzlichen Inspektionen für Rüben-, Sonnenblumen-, Raps- und Sojabohnensaatgut aus der Ukraine aufgehoben und anerkannt, dass die ukrainischen Zertifizierungsverfahren den EU-Anforderungen entsprechen. Folglich darf in der Ukraine und Moldawien produziertes Saatgut dieser Arten auf den EU-Markt gelangen. Die in der EU ansässigen Unternehmen erhalten so die Möglichkeit, ihre Saatgutproduktion zu diversifizieren. Mit diesem Schritt soll eine kontinuierliche Versorgung der europäischen Länder mit hochwertigem Saatgut sichergestellt werden.
Dank der EU-Entscheidung erhalten die ukrainischen Erzeuger vollen Zugang zum EU-Markt, wodurch die Exportposition der Ukraine gestärkt wird. Die Entscheidung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Unterdessen äußerte die EU-Botschafterin in der Ukraine, Katarina Mathernowa, die Hoffnung, dass die EU und die Ukraine bis zum Ende des Sommers ein Abkommen über neue Handelsbedingungen abschließen werden. Bei der Erörterung der Gründe für die Abschaffung der Visafreiheit im Handel wies die Diplomatin darauf hin, dass die Präferenzen ursprünglich wegen der Blockade der Exporte auf dem Seeweg eingeführt wurden. Sie räumte auch indirekt die politischen Beweggründe für die Abschaffung der ukrainischen Handelspräferenzen ein.