Die Überprüfung der ukrainischen Gesetzgebung im Hinblick auf den EU-Beitritt erfolgt in einem noch nie dagewesenen Tempo und wird voraussichtlich im Herbst abgeschlossen sein.


Der Sprecher der EU-Kommission, Guillaume Mercier, wies darauf hin, dass der Prozess der Überprüfung der Übereinstimmung der ukrainischen Gesetzgebung mit dem EU-Recht als Teil der Beitrittsverhandlungen im Gange sei und mit beispielloser Geschwindigkeit voranschreite. Der Screening-Bericht der Europäischen Kommission zu Cluster 1, Grundlagen, wurde dem Rat der EU bereits vorgelegt. Die Berichte zu Cluster 2, Binnenmarkt, und Cluster 6, Außenbeziehungen, werden voraussichtlich bis Ende Juni übermittelt, wobei das vollständige Screening im Herbst 2025 während der dänischen EU-Präsidentschaft abgeschlossen werden soll.
Die Ukraine hat zwar alle Bedingungen für den Start des Grundlagen-Clusters erfüllt, doch ist für diese Entscheidung die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Als Reaktion auf die Blockade der Eröffnung des Clusters durch Ungarn erklärte Mercier, dass die EK gemeinsam mit Polen, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, aktiv nach Lösungen suche.
Er fügte hinzu, dass die Europäische Kommission angesichts des Tempos des Screenings davon ausgeht, dass alle Cluster noch in diesem Jahr eröffnet werden können, sofern die Mitgliedstaaten zustimmen.