Die Ukrainer müssen eine Telefonnummer eingeben, um ihre Debitkarten mit Bargeld aufzuladen.
Seit dem 1. August ist für Bareinzahlungen an Geldautomaten die Eingabe einer Handynummer erforderlich. Diese Normen sind in den Beschlüssen des Vorstandes der Nationalbank „Über die Änderung einiger Regulierungsgesetze der Nationalbank der Ukraine“ und „Über die Änderung der Anweisungen zum Verfahren für die Organisation der Bargeldarbeit durch Banken und die Durchführung von Zahlungsvorgängen durch Zahlungsdienstleister in der Ukraine“ festgelegt.
Ab dem 1. August 2023 werden Quittungen, die bei Bargeldtransaktionen über Zahlungsmittel, insbesondere über Terminals, erstellt werden, mit Details versehen. Insbesondere müssen Quittungen, die auf den Ergebnissen von Bareinzahlungsvorgängen über Terminals zur Gutschrift auf Konten basieren, zusätzlich die Mobiltelefonnummer des Zahlers enthalten. Diese Anforderungen gelten für Bareinzahlungsvorgänge zur Kontogutschrift über Terminals.