Laut der Vereinbarung müssen die Informationen über die Cashflows beider Unternehmen dem IWF spätestens am 25. des folgenden Berichtsmonats vorgelegt werden.
Der Bericht der Naftogas-Gruppe muss Angaben zu den Mengen und Preisen der Gaseinkäufe und -verkäufe sowie zu den wichtigsten Einnahmen, Ausgaben und Finanzierungen enthalten. Außerdem muss Naftogas dem IWF aktuelle Informationen über die finanziellen Verpflichtungen des Unternehmens sowie einen Zeitplan für die Zinszahlungen und die Höhe der Darlehen an den IWF vorlegen.
Experten bezeichneten eine solche Entscheidung als beispiellos und sagten, sie zeige, dass der IWF Zweifel an der Geschäftstätigkeit von Naftogas habe.