Die European Business Association (EBA) hält die von der Nationalen Kommission vorgeschlagene Preisobergrenze auf dem Strommarkt für ungerechtfertigt und fordert eine Überarbeitung des Beschlusses zur Regulierung dieser Preise.
„Experten der EBA haben die Details des Vorschlags der Nationalen Energie- und Versorgungsregulierungskommission (NEURC) analysiert und sind der Meinung, dass die vorgeschlagene Preisobergrenze nicht den Marktbedingungen entspricht, wirtschaftlich nicht gerechtfertigt ist und die Bildung von Preisen auf dem freien Markt und den Markt für bilaterale Verträge kritisch beeinflussen kann“, heißt es in der Erklärung.
Nach Ansicht von Experten und Unternehmensvertretern trägt die Beibehaltung der von der NEURC vorgeschlagenen Praxis der Regulierung der Großhandelspreise für Strom nicht zur Einhaltung der wichtigsten Grundsätze des neuen Marktmodells bei, nämlich Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit, und bedingt das Funktionieren des Marktes in einem regulierten Modus. Die EBA fügte hinzu, dass die Festlegung einer Preisobergrenze den europäischen und nationalen Rechtsvorschriften widerspricht.