Die nationale Energieregulierungsbehörde der Ukraine hat einen Beschlussentwurf zur Änderung des Kodex für Gasverteilungssysteme angenommen. Er vereinheitlicht die technischen Bedingungen für den Anschluss von Biomethan-Produktionsanlagen an die Gasverteilungsnetze. Mit einer vertraglichen Vereinbarung können Produzenten von Biomethan oder anderen Arten von alternativem Gas ihre Anlagen an das ukrainische Gasnetz anschließen. Der Vertrag muss technische Bedingungen enthalten, die den Bau vom Anschlusspunkt im Netz des Betreibers bis zur Anlage des Erzeugers detailliert beschreiben. Der Kunde wird auch die inländischen Gasversorgungsnetze errichten und in Betrieb nehmen.
Es sei darauf hingewiesen, dass Biomethan seit dem 1. Oktober erstmals durch das ukrainische Gastransportsystem befördert werden kann. Der Leiter der Bioenergy Association of Ukraine, Heorhij Heletukha, rechnet damit, dass der Export von Biomethan im November beginnen wird.
Anfang September veröffentlichte das Finanzministerium einen Erlass, der das Verfahren für die Zollabfertigung von Biomethan festlegt, so dass das Gas exportiert werden kann.