Die Abgeordnetenkammer des tschechischen Parlaments hat endlich das Gesetz „Lex Ukrajina VII“ verabschiedet, mit dem der vorübergehende Schutz für ukrainische Flüchtlinge verlängert wird. Der derzeitige Schutz läuft am 31. März aus. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird er um ein weiteres Jahr verlängert. Außerdem können Flüchtlinge, die einen festen Arbeitsplatz haben und keine staatliche Unterstützung erhalten, eine spezielle langfristige Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Das Gesetz wird Anfang Februar in Kraft treten.
In Litauen ging die Zahl der ukrainischen Flüchtlinge im Laufe des Monats um 33.455 Personen (41%) auf 47.610 zum 31. Oktober 2024 zurück, da die Registrierungen von Personen mit inaktivem Status eingestellt wurden. In diesem Jahr hat der litauische Migrationsdienst die Kontrolle über den Aufenthalt von Ausländern im Lande verschärft.
Ende Oktober hatten 4,2 Mio. Ukrainer in der EU einen vorübergehenden Schutzstatus. Die meisten Flüchtlinge gab es in Deutschland (1,14 Millionen), Polen (983.880) und der Tschechischen Republik (379.370).