Seit dem 27. April kann die Ausfuhr von Drohnen aus Polen in die Ukraine auf der Grundlage einer vom polnischen Minister für Entwicklung und Technologie erteilten allgemeinen Genehmigung erfolgen. Daher kann jede kommerzielle, gemeinnützige Organisation oder Einzelperson in Polen diese Genehmigung nutzen.
Durch die Einführung einer Allgemeingenehmigung entfällt die Notwendigkeit, für jedes Los von Drohnen eine eigene Genehmigung für die Ausfuhr einzuholen. Zugleich gilt die Genehmigung nur für eine bestimmte Kategorie von Drohnen. Dabei handelt es sich um Drohnen, die für einen kontrollierten Flug außerhalb der direkten Sichtlinie des Betreibers mit einer Höchstdauer von mindestens 30 Minuten, aber weniger als einer Stunde, sowie für Starts und Wartungsarbeiten bestimmt sind. Die Drohnen müssen in der Lage sein, bei Windböen von mindestens 46,3 km/Std. stabil und kontrolliert zu fliegen.
Die Genehmigung wird nicht erteilt, wenn der Exporteur weiß, dass die Drohnen chemische, biologische oder nukleare Waffen transportieren können.