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Elektronisch ansässige Personen dürfen in der Ukraine Girokonten eröffnen.

Electronic residents are allowed to open checking accounts in Ukraine.

Electronic residents

 Die Entscheidung wurde von der Nationalbank der Ukraine getroffen. Die Zentralbank erklärte, dass diese Entscheidung getroffen werden musste, um den Bestimmungen des Gesetzes über die Besonderheiten der Besteuerung der Geschäftstätigkeit von elektronisch ansässigen Personen zu entsprechen. Dieses Gesetz ermöglicht es insbesondere Ausländern und staatenlosen Personen, die über den Status eines E-Residenten verfügen, sich als natürliche Personen und Unternehmer zu registrieren, die in der Ukraine arbeiten dürfen, ohne sich im Land aufhalten zu müssen. Dieses Dokument berechtigt sie zur Eröffnung von Girokonten ausschließlich über das E-Residenten-Informationssystem bei einer der Banken, die an diesem System teilnehmen.

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