Die Entscheidung wurde von der Nationalbank der Ukraine getroffen. Die Zentralbank erklärte, dass diese Entscheidung getroffen werden musste, um den Bestimmungen des Gesetzes über die Besonderheiten der Besteuerung der Geschäftstätigkeit von elektronisch ansässigen Personen zu entsprechen. Dieses Gesetz ermöglicht es insbesondere Ausländern und staatenlosen Personen, die über den Status eines E-Residenten verfügen, sich als natürliche Personen und Unternehmer zu registrieren, die in der Ukraine arbeiten dürfen, ohne sich im Land aufhalten zu müssen. Dieses Dokument berechtigt sie zur Eröffnung von Girokonten ausschließlich über das E-Residenten-Informationssystem bei einer der Banken, die an diesem System teilnehmen.