Das Ministerkabinett änderte einen Beschluss, der den Vertretungen ausländischer Unternehmen und Organisationen in der Ukraine die Möglichkeit eröffnet, sich am Bau von Großanlagen zu beteiligen. Dies betrifft den Bau von Objekten mit mittlerer (СС2) und erheblicher (СС3) Tragweite.
Objekte mit mittlerer (СС2) Tragweite sind Wohngebäude mit einer Höhe von fünf Stockwerken oder mehr. Objekte mit erheblichen Tragweite (CC3) sind Wohngebäude mit mehreren Wohnungen und einer Höhe von über 100 Metern, große öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Universitäten, Hochschulen, Schulen, Vorschulen, Einkaufszentren, Krankenhäuser usw.
Ausländischen Unternehmen wird das Recht auf Bautätigkeit während des Kriegsrechts eingeräumt, ohne dass sie eine Lizenz für den Bau der Einrichtungen einholen müssen.
Der Beschluss des Ministerkabinetts ermöglicht es insbesondere den Vertretungen polnischer Unternehmen in der Ukraine, Arbeiten zum Ausbau der Kontrollpunkte an der ukrainisch-polnischen Grenze durchzuführen.