Am 27. Juli unterstützte das ukrainische Parlament einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der elektronischen Steuererklärung, die eines der Kriterien für weitere Fortschritte beim Beitritt der Ukraine zur EU ist. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Nationale Agentur für Korruptionsprävention die Sonderkontrollen der Meldepflichtigen wieder aufnimmt und dass das Register der elektronischen Meldungen auch während des Kriegsrechts offen ist, allerdings ohne die Veröffentlichung persönlicher Daten.
Die Wiedereinführung der elektronischen Meldepflicht für ukrainische Beamte ist ein entscheidender Bestandteil der sieben Kandidatenkriterien der EU-Kommission zur Korruptionsbekämpfung. Die Ukraine hat sich verpflichtet, diese zu erfüllen, um Verhandlungen über einen EU-Beitritt aufzunehmen.
Der EU-Botschafter in der Ukraine, Matti Maasikas, riet der Ukraine, die elektronische Meldepflicht für Beamte nach einer Zwischenbewertung der Umsetzung der sieben Empfehlungen durch die EU-Kommission wieder einzuführen.