Das Verfahren zur Bestimmung des Ursprungslandes von Waren in der Ukraine steht offiziell im Einklang mit dem EU-Zollkodex. Das neue, von Präsident Selenskyj unterzeichnete Gesetz erlaubt die vorübergehende Beförderung von Waren durch Drittländer, wenn sie unter Zollkontrolle stehen und unverändert bleiben. Dies wird durch von den Zollbehörden der Transitländer ausgestellte Bescheinigungen bestätigt, die einschlägige Informationen über das Vorhandensein von Waren enthalten.
Das neue Gesetz wird die Vereinfachung der Ausfuhr- und Einfuhrvorgänge und ihrer Verwaltung durch die Anwendung alternativer Präferenzursprungsregeln erleichtern, wie sie im Regionalen Übereinkommen über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln festgelegt sind. Dadurch wird es möglich sein, eine breitere Liste ukrainischer Waren in EU-Länder auszuführen und Waren aus diesen Ländern zu den niedrigsten Zollsätzen oder sogar ohne Zollzahlung in die Ukraine einzuführen.