Seit dem 29. August ist es den Banken nun erlaubt, bargeldlose Devisen zu verkaufen, ohne die Gründe oder Verpflichtungen für eine solche Transaktion zu bestätigen, berichtete die NBU.
Die Nationalbank erklärte, dass diese Maßnahme im Rahmen des Übergangs zu einer größeren Wechselkursflexibilität und der Rückkehr zu einem Inflationsziel notwendig ist. Dies ist die erste Stufe der Aufweichung der Devisenbeschränkungen, um die Vielfalt der Wechselkurse zu minimieren. Die NBU hat klargestellt, dass solche Operationen zum Bankkurs und innerhalb der monatlichen Obergrenze von 50.000 UAH-Gegenwert pro Bank durchgeführt werden.
Außerdem wird die NBU die monatliche Obergrenze für Käufe von unbaren Fremdwährungen durch Verbraucher mit anschließender dreimonatiger Hinterlegung von UAH von 100.000 auf 200.000 UAH erhöhen. Diese Änderungen werden dazu beitragen, einen Teil der Nachfrage der Bevölkerung von Bargeld auf unbare Devisen umzulenken.