Am 20. November hat die Nationalbank Änderungen an den Devisenbeschränkungen vorgenommen. „Einerseits hat die NBU mehrere Beschränkungen gelockert, um die internationale Zusammenarbeit im Außenhandel und internationale technische Hilfsprojekte und -programme zu unterstützen. Andererseits ergreift sie Maßnahmen, um die Disziplin bei der Einhaltung der Devisenbeschränkungen zu stärken“, kommentierte die NBU ihre eigene Entscheidung.
- Ukrainische Unternehmen können für die Einfuhr von Waren bezahlen, ohne die Frist für deren Lieferung in die Ukraine zu begrenzen, sofern die Mittel zugunsten einer ausländischen Exportkreditagentur oder eines ausländischen Staates überwiesen werden.
- Die Überweisung von Devisen ins Ausland zur Bezahlung internationaler technischer Hilfsprojekte ist nun möglich, unabhängig davon, welches Land oder welche Organisation sie finanziert.
- Ukrainische Unternehmen können Dividenden aus Gesellschaftsrechten oder -anteilen teilweise repatriieren, sofern der Emittent seit mindestens 12 Monaten ab dem Datum der Registrierung tätig ist und mindestens sechs Monate vergangen sind, seit der ausländische Investor das Eigentum an den Gesellschaftsrechten oder -anteilen erworben hat.
Die NBU verbot auch die Verwendung von Fremdwährungskrediten zum Kauf von Wertpapieren in der Fremdwährung.