Um dies zu fördern, wird die Nationalbank der Ukraine ab dem 11. Mai die Standards für die Bildung von Pflichtreserven durch Banken mit Privateinlagen für bis zu drei Monate den Kriterien für Pflichtreserven für Gelder von Privatpersonen auf Girokonten angleichen.
Derzeit beträgt die Regel für die Bildung von Reserven für Gelder in Hrywnja 20% und für Gelder in Fremdwährung – 30%. Stattdessen bleibt der vorgeschriebene Mindestreservesatz für Einlagen mit einer Laufzeit von 93 Kalendertagen unverändert und beträgt 0% für Hrywnja-Gelder und 10% für Fremdwährungen.
Wie die Zentralbank erklärte, zielt dieser Schritt darauf ab, die Wirksamkeit des Mechanismus der obligatorischen Reserven zu erhalten und die Marktanreize für Banken zu verstärken, private Einlagen in Hrywnja anzuziehen.