Die NBU hat zusätzliche Maßnahmen eingeführt, um unproduktive Kapitalabflüsse aus der Ukraine zu verhindern und die Stabilität des Devisenmarktes zu gewährleisten.
So wird die NBU ab dem 12. August 2023 Änderungen in den folgenden Bereichen einführen: Die Nationalbank wird die Überweisung von Geldern in Hrywnja auf Korrespondenzkonten von Gebietsfremden, die bei ukrainischen Banken eröffnet wurden, für Transaktionen mit inländischen Staatsanleihen der Ukraine (OVDP), die auf die Landeswährung lauten und deren Mitglied eine gebietsfremde Bank ist, erlauben.
Warenbörsen können Geldmittel an einen Gebietsfremden überweisen, um den zuvor eingezahlten Betrag als Sicherheit für die Teilnahme am Börsenhandel zurückzugeben.
Nach der Entscheidung der NBU können die Banken die Devisenüberwachung bei der Einfuhr von Waren nicht abschließen, wenn die Mittel ganz oder teilweise von einem bei einer ukrainischen Bank eröffneten Konto eines Gebietsfremden an den Importeur zurückfließen.