Wie ein Vertreter der EU-Kommission, Christian Wiegand, erklärte, gibt es zwei verschiedene Elemente: Privatvermögen und Staatsvermögen. Das eingefrorene Privatvermögen beläuft sich auf umgerechnet 24,1 Mrd. EUR. Derzeit laufen Gespräche mit den EU-Mitgliedstaaten über deren Verwendung für die Ukraine.
„Diese Arbeit wird zu einem Ergebnis führen. Denn im Hinblick auf strafrechtliche Sanktionen ist nun die Beschlagnahme von Vermögenswerten möglich, wenn Sanktionen umgangen werden. Die Diskussionen sind im Gange, und wir hoffen, dass sie sehr bald genehmigt werden“, fügte der EK-Sprecher hinzu.
Was das Staatsvermögen betrifft, so beläuft sich das Vermögen der Russischen Föderation, das sich derzeit in der EU befindet, auf mehr als 200 Mrd. EUR, wobei es sich größtenteils um Vermögenswerte der russischen Zentralbank handelt. Der künftige EU-Rat sollte prüfen, welche der von der EU-Kommission vor einigen Monaten vorgeschlagenen Optionen er wählen sollte.
„Die Staats- und Regierungschefs der EU sollten festlegen, wie die EU die aufgelaufenen Zinsen aus diesen Vermögenswerten am besten verwendet“, so Wiegand.