Am 10. Oktober nahm die Werchowna Rada den Gesetzentwurf Nr. 11416-d an, mit dem eine historische Steuererhöhung in Kraft gesetzt wird. Das Dokument sieht Folgendes vor:
- Eine Erhöhung der Militärsteuer von 1,5% auf 5%, mit Ausnahme der Militärs, deren Steuersatz unverändert bleibt
- Die Einführung einer Militärsteuer für Einzelunternehmer
- Einen Einkommenssteuersatz von 50% für Banken
- Ein Einkommenssteuersatz von 25% für Finanzunternehmen
- Pachterhöhungen für Schotter-, Sand- und Kaolinbergleute
- Erhöhung der Mindeststeuerpflicht für landwirtschaftliche und andere Erzeuger
Teile des Gesetzentwurfs werden rückwirkend zum 1. Oktober in Kraft treten. Aus dem Gesetzentwurf wurde ein Änderungsantrag gestrichen, der mehrere Vorschläge zur Abmilderung der Folgen der Erhöhung der Militärabgabe enthielt.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Hauptrechtsabteilung des Parlaments am Vortag einige Teile des Gesetzentwurfs als verfassungswidrig eingestuft hat. Diese besonderen Aspekte verstoßen gegen den Grundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung der Steuerzahler, den Grundsatz der Rechtssicherheit und die Vorhersehbarkeit des Gesetzes.