Die Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses für regionale Entwicklung, Olena Shulyak, erklärte, dass jede Gemeinde in jeder Komponente des Programms „Ukraine-Facility“, in dessen Rahmen die Ukraine bis 2027 50 Mrd. EUR von der EU für ihren Wiederaufbaubedarf erhält, Vorteile für sich finden wird. Allerdings haben nur die ersten beiden Komponenten einen direkten Bezug zur Finanzierung. Im Rahmen der ersten Komponente erhalten die Gebietskörperschaften 1 Mrd. EUR für den Wiederaufbau und im Rahmen der zweiten Komponente 8 Mrd. EUR für die Unternehmensförderung.
„Für diesen Betrag wird ein Investitionsfonds eingerichtet, aus dem Projekte zur Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen in den Gebietskörperschaften finanziert werden. Der Fonds wird hauptsächlich mit Mitteln internationaler Finanzinstitutionen eingerichtet und gefüllt“, erklärte Schulyak.
Damit ein Unternehmen aus einer Gemeinde an diesem Investitionsfonds teilnehmen kann, muss jede Gemeinde zunächst die Voraussetzungen für die Entwicklung der Wirtschaft in ihrem Gebiet schaffen.